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FolgenZeitlinie zur Umsetzung des EU AI Act
Kommission verknüpft die Umsetzung des AI Act mit Service Desk und Vereinfachung
Kernaussagen
- Das Grundgesetz verweist weiter auf den 2. August 2026, doch EU-Institutionen diskutieren aktiv spätere Termine für Teile des Hochrisiko-Regimes. Der Compliance-Zeitplan ist politisch also nicht abgeschlossen.
- Die Umsetzung hängt inzwischen ebenso von Standards, Leitlinien und Werkzeugen des AI Office ab wie vom Gesetzestext selbst, weil diese Materialien festlegen, wie Anbieter und Betreiber Compliance nachweisen.
- Die Modelle der Mitgliedstaaten für zuständige Behörden und Aufsicht driften auseinander. Das kann zu ungleichmäßiger Durchsetzung führen, noch bevor die zentralen Hochrisiko-Pflichten greifen.
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